1. Vertragsschluss
Ein Mietvertrag für die Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn, nach erfolgter Buchungsanfrage, die dem Mieter zugesandte Buchungsbestätigung (Mietvertrag), von diesem unterschrieben, dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen max. Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für Strom, Heizung und Wasser, Bettwäsche und Handtücher und die Endreinigung (nach dem
Auszug) enthalten. Eine vorab zu leistende Anzahlung gilt bei Stornierung der Buchung oder bei Nichtantritt als Stornogebühr. Die Restzahlung wird zu Beginn der Mietzeit als Bargeldzahlung
fällig. Eine Kaution nach Beendigung der Mietzeit wird nicht verlangt.
3. Mietdauer/Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Zeitpunkt der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft, das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag, dem Vermieter mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben, dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des benutzten Geschirrs und Entleeren der Mülleimer.
4. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung,/Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülbecken, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, selbst alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.
6. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung).
7. Tierhaltung
Bis zu 2 stubenreine Hunde dürfen in der gemieteten Ferienwohnung gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie
kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Weiterhin ist die Benutzung von Sofa oder Bett für Haustiere tabu. Der Mieter haftet für alle
durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere
entstanden sind, sind vom Mieter gänzlich zu beseitigen. Dieses ist keinesfalls Bestandteil der, vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung. Sollte Ihr Hund im Garten ein "großes
Geschäft" machen, ist dies von Ihnen zu entfernen und zu entsorgen.
8. Hausordnung
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr Nachtruhe und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten. Insbesondere sind störende Geräusche wie lautes Türknallen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner des Hauses durch den entstehenden Lärm belästigen und die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.